Patienteninformation

Allgemeine Information

Wahl-Therapeutin: Die Kosten für die erbrachten Leistungen sind am Ende der Therapieserie zur Gänze vom Patienten zu bezahlen, nach Beendigung der Therapieserie kann eine Teil-Kostenrückerstattung von den Sozialversicherungsträgern (GKK, SVA, BVA,…) beantragt werden. Nähere Informationen dazu weiter unten.

Zahlmodus: Barzahlung, Erlagschein

Terminabsagen / Terminänderungen: Terminabsagen/-änderungen können jederzeit schriftlich (per Email/SMS) oder telefonisch bis spätestens 24 Stunden vor Beginn der Therapie bekannt gegeben werden. In diesem Fall entstehen keine Mehrkosten und die Therapie wird nicht verrechnet. Im Falle einer nicht zeitgerechten Terminabsage bin ich berechtigt, Ihnen die Therapie zu 100% in Rechnung zu stellen.

 

Informationen zur Kostenrückerstattung:
Nach Beendigung der Physiotherapie (bzw. Einzelheilgymnastik)–Serie erhalten Sie von ihrer Krankenkasse einen Teil der Kosten rückerstattet. Die Höhe der Kostenrückerstattung ist je nach Sozialversicherungsträger unterschiedlich hoch. Für genauere Informationen können sie mich gerne kontaktieren.
Für eine erfolgreiche Durchführung der Kostenrückerstattung benötigen Sie:

Überweisung des Arztes:
eventuell Bewilligung (bei manchen Sozialversicherungsverträgen sind Bewilligungen im Vorhinein notwendig – ich bin Ihnen gerne beim Bewilligungsverfahren behilflich)
Honorarnote (im Original)
Zahlungsbestätigung (Barzahlung oder per Erlagschein/Onlinebanking)

Bitte beachten Sie: Falls auf der Verordnung keine Zeitangabe vermerkt ist, ist eine maximale Therapiezeit von 30 Minuten einzuhalten. Komplexe Therapiesituationen erfordern oft eine Therapiezeit von 45 min oder auch 60 min. Durch eine Zeitangabe auf der Verordnung (z.B. 6 mal 45 min) und eine anschließende chefärztliche Bewilligung erhöht sich ihr aliquoter Rückerstattungsanteil.

Wir sind gerne bereit, ihnen bei dem Bewilligungsverfahren zu helfen.

 

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